Notbremse darf kein Anlass für unverhältnismäßigen Lockdown sein
Für die Fraktion der Freien Demokraten ist selbstverständlich, dass wir uns konstruktiv in die Beratungen über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes einbringen werden. Wir haben bereits im Dezember 2020 vorgeschlagen, dass bundeseinheitliche Wenn-Dann-Regeln festgelegt werden, was bei bestimmten Infektionslagen vor Ort an Maßnahmen eingeleitet werden soll. Es geht aber nicht nur um die Festlegung eines bundesweiten Regelwerks, sondern vor allem auch um die Verhältnismäßigkeit dieser Regeln. Denn aus einer Notbremse darf kein Anlass für einen unverhältnismäßigen Lockdown werden. Wenn etwa auf der Grundlage einer Inzidenz von 100 über Ausgangssperren nachgedacht wird und das öffentliche Leben stillgelegt werden soll, wäre das unverhältnismäßig. Es muss auch weiter Raum für Schutzkonzepte mit Maskenpflicht und systematischen Tests bleiben.
Das habe ich in meinem heutigen Statement noch einmal deutlich gemacht - schau hier rein!