Die epidemische Lage muss aufgehoben werden
Corona ist nach heutiger Lageeinschätzung beherrschbar. Das schließt nicht aus, dass regionale Maßnahmen nötig sind, an Hotspots, wo es ein dynamisches Infektionsgeschehen geben kann. Aber für Deutschland insgesamt ist die Pandemie nun beherrschbar. Und das wirft die Frage auf, ob die Regierung weiterhin Sonderrechte beanspruchen sollte. Wir als Fraktion der Freien Demokraten sind der Ansicht, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite nicht mehr besteht und deshalb beendet werden kann. Mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der FDP-Fraktion Christine Aschenberg-Dugnus und unserem innenpolitischen Sprecher Konstantin Kuhle habe ich mich vor unserer Fraktionssitzung zur aktuellen Lage in der Corona-Krise geäußert.
ASCHENBERG-DUGNUS: „Was ist eigentlich die Definition von einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite? Und vor allen Dingen: Unter welchen Voraussetzungen kann sie aufgehoben werden? Dazu haben wir ein Gutachten erstellen lassen von Professor Kingreen. Und das Ergebnis war eindeutig: Es muss eine Überforderung des öffentlichen Gesundheitswesens vorliegen. Wir verzeichnen lediglich 200 bis 400 Neuinfektionen pro Tag. In meinem Bundesland Schleswig-Holstein sind zurzeit nur acht Menschen überhaupt mit Corona infiziert im Krankenhaus. Wir haben ausreichend Testkapazitäten, Schutzkleidung ist wieder in ausreichendem Maß vorhanden. Alle diese Beispiele zeigen, dass von einer Überforderung, und das war ja die Definition, von einer Überforderung des öffentlichen Gesundheitswesens keine Rede mehr sein kann. Sonderrechte der Bundesregierung, die sind in der jetzigen Situation nicht mehr notwendig und deswegen sollte die epidemische Lage auch aufgehoben werden.“
KUHLE: "Bei uns in der Fraktion hat sich über die letzten Wochen ein Zweifel breitgemacht. Wenn man einerseits ganz regionale Ansätze pflegt, in Bundesländern bestimmte Maßnahmen aufhebt, in anderen Bundesländern Maßnahmen zurückfährt, dann kann doch nicht der Bundestag gleichzeitig eine epidemische Lage von nationaler Tragweite aufrechterhalten, mit der er seine Rechte der Bundesregierung übergibt. Jetzt ist die Zeit für parlamentarisches Selbstbewusstsein. Denn der Bundestag muss auch wieder Zähne zeigen. Die epidemische Lage von nationaler Tragweite, sie muss aufgehoben werden, weil das Infektionsschutzgesetz sagt, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, dann wird sie aufgehoben. Und weil sich schon aus der Verfassung ergibt, aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung, dass der Bundestag die erste Gewalt ist und dass der Bundestag als direkt legitimierte Volksvertretung die Rechtssetzung wieder an sich ziehen muss. Und wir machen das rechtstechnisch, indem wir einmal die epidemische Lage beenden wollen und indem wir zum Zweiten einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, wir nennen den Couvid-19-Rechtsverordnungsweitergeltungsgesetz, damit die Rechtsverordnungen und Anordnungen, die in der Zwischenzeit erlassen worden sind, bis Ende September gelten.“
Viele Auswirkungen der Pandemie und des Shutdowns werden wir erst mit einer Verzögerung wahrnehmen. Und zunehmend geraten auch unsere öffentlichen Finanzen in den Blick. Wir wissen jetzt von neuen Schulden in einer Größenordnung von 218 Milliarden Euro. Bei dieser Größenordnung kann einem schwindelig werden. Wir unterstützen und begrüßen, dass der Staat handelt, um ein Sicherheitsnetz für Arbeitsplätze zu schaffen. Wir wollen nicht, dass aus millionenfacher Kurzarbeit millionenfache Arbeitslosigkeit wird. Wir haben aber Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Maßnahmen. Nach unserer Auffassung wäre eine Abschaffung des Mittelstandsbauchs, also der überproportionalen Belastung von kleinen und mittleren Einkommen, viel besser geeignet als eine befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Da ist unklar, ob sie weitergegeben wird. Außerdem: Die Umstellung der Kassen verursacht so viel Bürokratismus, das könnten wir uns ersparen.
Wir sind zum anderen in Sorge über die Höhe der neuen Verschuldung in Deutschland. Es gibt nun einen zweiten Nachtragshaushalt, den Herr Scholz in dieser Woche einbringt. Und nach unserer Auffassung sind die neuen Schulden höher als sie sein müssten. Nicht nur werden die Schulden aus unserer Sicht nicht wirksam genug eingesetzt, um Wachstum zu stimulieren und Arbeitsplätze zu sichern. Die Schulden selbst sind auch höher als nötig. Denn beispielsweise Rücklagen wie die Asyl-Rücklage werden nicht vollständig abgebaut und eingesetzt, sondern die werden ins nächste Jahr weiter fortgeschrieben. Die könnte man zunächst einmal auflösen, bevor solche Rekordschulden aufgetürmt werden.
Die Bundesregierung hat ja eine nationale Wasserstoffstrategie vorgestellt. Wir sehen in Wasserstoff geradezu einen Alleskönner, den wir für die Energiewende brauchen. Das ist ein ganz großartiges Instrument, eine Wasserstoffwirtschaft, mit der auch viele Technologien eingeführt werden können, die Mobilität sichern, die auch industrielle Produktion in Deutschland sichern können, ohne das Klima zu belasten. Wir brauchen keine nationale Wasserstoffstrategie, sondern wir brauchen eine europäische Wasserstoffunion.
Ein weiterer Antrag beschäftigt sich mit der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Es werden viele Unterstützungsgelder ausgelobt. Ein wichtiger Beitrag wäre aber schon, wenn die öffentliche Hand ihren Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkäme. Da hören wir von vielen kleinen, mittleren Betrieben aus dem Handwerk Kritik, dass gerade die öffentliche Hand nicht den Zahlungszielen nachkommt. Und deshalb geraten viele Betriebe unverschuldet in Liquiditätsengpässe. Es ist für uns nicht verständlich, dass Länder und Kommunen Rettungspakete beschließen, um Betriebe und Arbeitsplätze zu schützen, und auf der anderen Seite Betriebe durch geradezu eine Zahlungsverschleppung in die Insolvenz oder zumindest in Zahlungsschwierigkeiten getrieben werden.
Das Statement könnt ihr Euch hier anschauen.
Alle Initiativen der FDP-Fraktion zur Bewältigung der Corona-Krise findet Ihr hier.